Zuerst einmal müssen die Ehegatten mindestens ein Jahr getrennt leben. In § 630 ZPO sind dann die weiteren Voraussetzungen für eine einvernehmliche Ehescheidung geregelt. Der Scheidungsantrag muss folgende Angaben enthalten:
Nach den Vorstellungen des Gesetzgebers soll das Gericht nur bei Vorliegen sämtlicher erforderlicher Erklärungen von einer einvernehmlichen Scheidung ausgehen dürfen und die Ehe bereits nach Ablauf eines Trennungsjahres scheiden. Fehlen eine oder mehrere der oben genannten Erklärungen, sollen die Gerichte eigentliche keine einvernehmliche Scheidung vornehmen, auch wenn die Ehegatten nach Ablauf des ersten Trennungsjahres dies wünschen.